Das Vergaberecht regelt das Verfahren, mit dem bestimmte öffentliche Einrichtungen ihren Beschaffungsbedarf decken. Dabei sind sowohl die einschlägigen Richtlinien der Europäischen Union zu beachten als auch die darauf beruhenden nationalen Vergabevorschriften (u.a. GWB, VgV, SektVO, VSVgV, KonzVgV, VOB/A, UVgO) sowie das nationale Haushaltsvergaberecht (BHO, LHO). Die ohnehin schon große wirtschaftliche Bedeutung der Vergabe öffentlicher Aufträge nimmt stetig zu. Insbesondere deshalb versuchen nicht berücksichtigte Bieter immer öfter, ihre diesbezüglichen Ansprüche notfalls auch gerichtlich durchsetzen. Aus Sicht der öffentlichen Auftraggeber kommt es deshalb nicht nur darauf an, die bestmöglichen Leistungen zu den wirtschaftlichsten Konditionen zu ermitteln, sondern gleichrangig auch darauf, die Vergabeverfahren möglichst rechtssicher auszugestalten und durchzuführen. Dies erfordert angesichts einer beachtlichen Dichte an gesetzlichen Vorgaben sowie einer beständig zunehmenden Rechtsprechung besondere Erfahrung und besonderes Know-How in der Anwendung.
Die Kanzlei BOESEN RECHTSANWÄLTE hat nicht zuletzt wegen der früheren Tätigkeit von Arnold Boesen bei der EU-Kommission die Entwicklung des Vergaberechts von Beginn an begleitet und nachhaltig mitgeprägt, u.a. durch die Herausgabe eines der ersten Kommentare zum GWB-Vergaberecht überhaupt. Die Kanzlei berät im Vergaberecht sowohl öffentliche Auftraggeber als auch Unternehmen auf Bieterseite. Die Tätigkeit erstreckt sich von nationalen Ausschreibungen über europaweit bekannt gemachte Aufträge bis hin zu hochkomplexen PPP-Projekten.
Das Vergaberecht weist kraft Natur der Sache eine Vielzahl an Berührungspunkten zu anderen Rechtsmaterien auf, die von der Kanzlei BOESEN RECHTSANWÄLTE selbstverständlich mit bearbeitet werden. Beispielhaft zu nennen ist zunächst das Europarecht, das über die europäischen Verträge (Primärrecht) und die darauf beruhenden Verordnungen und Richtlinien etc. (Sekundärrecht) die grundlegenden Rahmenbedingungen für die Vergabe öffentlicher Aufträge setzt. Darüber hinaus stellen sich in diesem Zusammenhang häufig auch kartellrechtliche Fragen sowie Fragen zu etwaigen staatlichen Beihilfen.
Auf nationaler Ebene spielen vielfach auch noch Aspekte des Haushalts- und Finanzverfassungsrechts sowie des Fördermittel- bzw. Subventionsrechts eine tragende Rolle. Des weiteren sind insbesondere, aber nicht nur bei komplexen Großprojekten stets auch die einschlägigen Bestimmungen des allgemeinen und besonderen Verwaltungsrechts mit zu berücksichtigen. Ein spezieller Bereich aus diesem Gebiet, in dem die Kanzlei BOESEN RECHTSANWÄLTE über eine besondere Expertise verfügt, ist z.B. das Kreislaufwirtschafts- und Abfallrecht.
Vor diesem Hintergrund zählen zu unseren Dienstleistungen u.a. folgende Tätigkeiten:
Einen Überblick über einige unserer Referenzen finden sie hier.