Das private Baurecht umfasst alle zivilrechtlichen Rechtsverhältnisse zwischen dem Auftraggeber eines Bauvorhabens und seinen Auftragnehmern auf der Grundlage des gesetzlichen Werk-, Bau- und Architektenvertragsrechts (§§ 631 ff. BGB, 650a ff. BGB und 650p ff. BGB). Dazu zählen v.a. die Verträge eines Bauherrn mit den planenden Architekten / Ingenieuren und etwaigen Projektsteuerern sowie mit den ausführenden Bau- und Handwerksunternehmen. Besondere Bedeutung erlangen in diesen Zusammenhängen u.a. die Vorschriften der VOB/B und der HOAI. Die diesbezügliche Beratungsleistung der Kanzlei BOESEN RECHTSANWÄLTE besteht zum einen aus der Klärung bau- und planungsrechtlicher Einzelfragen jeglicher Natur sowie zum anderen aus der umfassenden Betreuung komplexer gewerblicher Bauvorhaben von der Planung bis zur Abnahme und sich anschließenden Gewährleistungsthemen. Beispielhaft zu nennen ist folgendes:
Nicht nur bei komplexen Großprojekten sind auch stets die einschlägigen Vorgaben des öffentlichen Baurechts zu berücksichtigen. Insoweit berät die Kanzlei BOESEN RECHTSANWÄLTE private Investoren oder die öffentliche Hand bei ihren Vorhaben im Hinblick auf alle Fragen des Bauplanungs- oder Bauordnungsrechts. Dies beinhaltet u.a. Folgendes:
Bei der Bewertung der Chancen und Risiken orientieren wir uns ausschließlich an den wirtschaftlichen Interessen der Mandanten. In dem Zusammenhang hat die außergerichtliche Lösung von Konflikten grundsätzlich Vorrang vor prozessualen Auseinandersetzungen. Denn je komplexer ein Bauvorhaben ist, um so eher sind Zweifel angebracht, ob die relevanten rechtlichen und v.a. technischen Fragestellungen überhaupt im eigentlichen Sinne justitiabel sind. In solchen Fällen sind die Entscheidungen der angerufenen Gerichte oft nicht "berechenbar" und haben darüber hinaus - wegen der Dauer solcher Verfahren - fast immer teure Verzögerungen zur Folge.
Einen Überblick über einige unserer Referenzen finden sie hier.