Das Immobilienrecht / Immobilienwirtschaftsrecht erstreckt sich auf alle Aspekte einer Veräußerung, Vermietung, Verpachtung oder sonstigen Nutzung oder Verwaltung von gewerblichen Grundstücken und darauf errichteter Gebäude. Derartige Transaktionen können über die erwartbaren Fragen der Mängelhaftung hinaus mit vielfältigen weiteren rechtlichen Risiken verbunden sein, die für die Beteiligten erhebliche finanzielle Konsequenzen haben können. Diese können sich u.a. daraus ergeben, dass Berührungspunkte und Schnittstellen nicht erkannt und angemessen geregelt werden, die sich zu angrenzenden Rechtsmaterien wie dem privaten und dem öffentlichen Baurecht ergeben.
Die Kanzlei BOESEN RECHTSANWÄLTE verfügt über eine langjährige Expertise bei allen Fragen, die sich in diesem Zusammenhang aus Sicht eines Käufers / Mieters bzw. Verkäufers / Vermieters stellen. Beispielhaft für unsere diesbezüglichen Beratungsleistungen sind zu nennen die